Die Ausleihe bei uns

Rund 10.000 Medien stehen bei uns zur Ausleihe bereit. Neben Romanen, Kinder- und Jugendbüchern sowie Sachbüchern für Erwachsene bieten wir auch Hörbücher, Gesellschaftsspiele, Kassetten, CDs und CD-Roms an.
 
Sie möchten  einen Leseausweis beantragen? Dann kommen Sie gerne während unserer Öffnungszeiten in die Bücherei.

Jahresgebühr

3 Euro für einen Leseausweis bzw. für eine Familie

Ausleihgebühr

10 Cent für jedes Buch und jedes andere Medium

Ausleihfrist

4 Wochen für jedes Buch und jedes andere Medium

Verspätete Rückgabe

10 Cent pro Woche für jedes Buch und jedes andere Medium

Ausleihordnung

§ 1 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich an und erhält einen Leseausweis. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Ausleihordnung zur Kenntnis genommen zu haben, und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.

(2) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

(3) Änderung des Namens oder der Adresse sind der Bücherei mitzuteilen.

 

§ 2 Öffnungszeiten

Sonntags von 10.00 bis 11.30 Uhr | Mittwochs von 16.00 bis 17.30 Uhr | Änderungen werden bekannt gemacht.

 

§ 3 Leseausweis

(1) Der Leseausweis ist zu jeder Ausleihe und Verlängerung mitzubringen.

(2) Der Leseausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei mitzuteilen.

(3) Für die Ausstellung eines neuen Leseausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.

 

§ 4 Ausleihe, Leihfrist, Gebühren

(1) Die Jahresgebühr für 1 Jahr und 1 Familie (Personen, die im selben Haushalt leben) beträgt 3,00 Euro. Medien können für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden: Bücher, Hörbücher, Kassetten, Zeitschriften, Spiele, CDs, CD-ROMs = 4 Wochen.

(2) Die Leihgebühr pro Medium beträgt 0,10 Euro.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf und unter Vorlage der Medien verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Für die Verlängerung ist jeweils wieder eine Leihgebühr von 0,10 Euro fällig. Es sind nur zwei Verlängerungen möglich.

(4) Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 5 Verspätete Rückgabe

Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

 

§ 6 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig.

(2) Verlust oder Beschädigungen der Medien sind der Bücherei mitzuteilen.

(3) Die Bücherei übernimmt keine Haftung für: technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung, Nicht-Erreichen des Servers, Verlust, Veränderung oder Beschädigung der gespeicherten Daten, die durch CD-ROMs an Dateien und Datenträgern, durch Kassetten oder CDs an Abspielgeräten usw. entstehen.

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